Verkaufsbedingungen und Konditionen
1. Vorverkauf, Walzwerkswalzen - Das gesamte Material wird vorbehaltlich des Vorverkaufs und/oder der Verfügbarkeit aktueller Walzwerkswalzen angeboten, und der Verkäufer haftet in keiner Weise für die Nichtbereitstellung von Waren aufgrund des Vorverkaufs oder der Nichtverfügbarkeit aktueller Walzwerkswalzen. Durch die Annahme der hier beschriebenen Waren erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen dieser Rechnung einverstanden, sofern diese nicht mit den Bedingungen eines zuvor vom Verkäufer an den Käufer gelieferten schriftlichen Angebots unvereinbar sind.
2. Preise - Sofern hierin nicht anders angegeben, sind die auf der Vorderseite dieses Dokuments angegebenen Preise für dreißig (30) Tage verbindlich. Sollte der Verkäufer jedoch vor dem Versand dieser Bestellung Preiserhöhungen von seinen Herstellern oder Lieferanten erhalten, behält er sich das Recht vor, die oben genannten Preise ohne vorherige Ankündigung an die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Preise anzupassen.
3. Verzögerungen - Der Verkäufer haftet nicht für Lieferausfälle oder -verzögerungen aufgrund von Bränden, Überschwemmungen, Arbeitsunruhen, unabhängig davon, ob diese auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind oder nicht, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung durch Spediteure, Verspätungen bei der Papierherstellung, vollständiger oder teilweiser Ausfall der üblichen Lieferquellen oder Transportanforderungen oder Aufforderungen von Regierungen oder deren Unterabteilungen oder ähnliche oder unähnliche Ursachen, die außerhalb der direkten Kontrolle des Verkäufers liegen. Sollte der Verkäufer aus irgendeinem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, nicht in der Lage sein, den gesamten Bedarf an den in dieser Bestellung genannten Materialien zu decken, kann der Verkäufer das verfügbare Angebot unter einem oder allen Käufern auf einer Grundlage aufteilen, die er nach eigenem Ermessen festlegt, ohne dass er für die Nichterfüllung des Vertrages, die sich daraus ergeben könnte, haftet.
DER VERKÄUFER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, DIE SICH AUS EINEM AUSFALL ODER EINER VERZÖGERUNG DER LIEFERUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE URSACHEN AUSSERHALB DER KONTROLLE DES VERKÄUFERS LIEGEN ODER NICHT.
4. Zahlung und Kredit - Sendungen, Lieferungen und Arbeitsleistungen unterliegen zu jeder Zeit der Genehmigung der Kreditabteilung des Verkäufers. Die vom Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags vorgelegten Rechnungen sind zum Nennwert in gesetzlicher Währung der Vereinigten Staaten von Amerika in der in der Überweisungsadresse angegebenen Stadt zu den hier genannten Zahlungsbedingungen und Beträgen zahlbar. Skonto ist nur auf den Betrag anwendbar, der auf der Vorderseite der Rechnung als "Skontobetrag" ausgewiesen ist. Bei begründeter Unsicherheit hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Käufer kann der Verkäufer andere als die auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Zahlungsbedingungen verlangen und eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtung des Käufers fordern. Eine solche Forderung bedarf der Schriftform, und der Verkäufer kann auf eine solche Forderung hin die Lieferungen gemäß diesem Vertrag aussetzen. Stimmt der Käufer innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist den abweichenden Zahlungsbedingungen nicht zu oder weigert er sich, eine angemessene Sicherheit für die ordnungsgemäße Erfüllung zu leisten, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen den nicht vollständig erfüllten Teil des Auftrags als Rücktritt behandeln oder die Lieferungen unter Vorbehalt des Besitzes oder eines Sicherungsrechts wieder aufnehmen und Zahlung gegen Vorlage von Eigentumsurkunden verlangen. ALS PAUSCHALIERTEN SCHADENSERSATZ UND NICHT ALS STRAFE IST DER KÄUFER VERPFLICHTET, AUF ALLE AM FÄLLIGKEITSTAG NICHT BEZAHLTEN RECHNUNGEN (I) 1 1/2% PRO MONAT AUF DEN AUSSTEHENDEN RECHNUNGSSALDO ODER (II) DEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN HÖCHSTSATZ ZUSAMMEN MIT ALLEN DEM VERKÄUFER BEI DER EINTREIBUNG SÄUMIGER RECHNUNGEN ENTSTANDENEN ANWALTKOSTEN ZU ZAHLEN, JE NACHDEM, WELCHER WERT NIEDRIGER IST. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass ungeachtet etwaiger Vermerke oder Legenden auf den Schecks, Wechseln oder sonstigen Zahlungsanweisungen des Käufers diese nicht allein aufgrund eines solchen Vermerks oder einer Legende oder auf andere Weise eine vollständige Zahlung oder Begleichung des Kontos darstellen. Die Nichtausübung von Rechten durch den Verkäufer, die sich aus einem Verzug des Käufers ergeben, beeinträchtigt nicht das Recht des Verkäufers im Falle eines späteren Verzugs des Käufers.
5. Standardtoleranzen - Mit Ausnahme der vom Käufer spezifizierten Einzelheiten, denen der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, werden die nach diesem Vertrag gelieferten Materialien in Übereinstimmung mit den im Ursprungsland üblichen Herstellungspraktiken produziert. Alle Materialien unterliegen Werkstoleranzen und Abweichungen, die der normalen Herstellungspraxis entsprechen, in Bezug auf Abmessungen, Gewicht, Geradheit, Querschnitt, Zusammensetzung und mechanische Eigenschaften, normale Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit und in der Qualität, Abweichungen in den Toleranzen und Abweichungen, die den praktischen Prüf- und Inspektionsmethoden entsprechen, sowie den üblichen Werkspraktiken der Lieferanten des Verkäufers für Über- und Unterlieferungen. Der Verkäufer haftet nicht für Qualitätsminderungen, die sich aus der Verarbeitung oder dem unsachgemäßen Gebrauch durch den Käufer ergeben können.
6. Änderungen - Die Bestellung oder die Spezifikationen dürfen nicht storniert oder geändert werden, es sei denn, es gelten Bedingungen, die den Verkäufer gegen jeglichen Verlust absichern. Eine Verschiebung der Lieferung auf Wunsch des Käufers für einen Zeitraum von mehr als dreißig Tagen erfolgt nicht, ohne dass zuvor die Zustimmung des Verkäufers eingeholt wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für etwaige Änderungen der Spezifikationen, es sei denn, diese Änderungen werden vom Käufer schriftlich bestätigt und vom Verkäufer schriftlich akzeptiert. Preisabweichungen, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden sofort mit der Annahme der Änderungen wirksam.
7. Lieferung und Transport - Die Lieferbedingungen entsprechen den Angaben auf der Vorderseite dieses Dokuments. Die Bedingungen können ohne Vorankündigung zu den zum Zeitpunkt des Versands geltenden Bedingungen geändert werden.
A. Sendungen F.O.B. Bestimmungsort - Sofern auf der Vorderseite dieses Dokuments nichts anderes angegeben ist, basieren alle Sendungen F.O.B. Bestimmungsort im Werk des Käufers oder an einem anderen Ort, der von einem gewöhnlichen Spediteur bedient wird, an dem der Käufer oder sein Vertreter das Produkt in Empfang nimmt, auf den geltenden Frachttarifen, wenn die Inbesitznahme an einem Ort innerhalb der Vereinigten Staaten erfolgt. Die Frachtkosten werden nur in dem auf der Rechnung ausgewiesenen Umfang berücksichtigt. In dieser Bestellung vorgesehene Skonti gelten nur für den auf der Vorderseite der Rechnung angegebenen Skontowert. Bei Abholung durch den Käufer ist der LKW des Käufers der Bestimmungsort, und der Verkäufer übernimmt keine Versand- oder Transportkosten und gewährt auch keine diesbezüglichen Zuschläge.Der Verkäufer ist in keinem Fall verantwortlich für Spotting, Switching, Drayage oder andere lokale Gebühren am Bestimmungsort.
B. Lieferungen FO.B. Versandstelle - Sofern auf der Vorderseite dieses Dokuments nichts anderes angegeben ist, trägt der Käufer die Kosten für den Transport, wenn die Bestellung FO.B. Versandstelle verkauft wird, unabhängig davon, ob es sich dabei um die Räumlichkeiten des Verkäufers oder seines Lieferanten handelt.
8. Inspektion - Wenn der Käufer zu inspizieren hat, muss die Inspektion und Abnahme vor dem Versand erfolgen.
9. Gewährleistung und Rechtsmittelbeschränkung - Der Verkäufer verpflichtet sich, dass die im Rahmen dieses Vertrages verkauften Produkte den Spezifikationen auf der Vorderseite dieses Vertrages entsprechen. Nach Erhalt der endgültigen Versandanweisungen des Verkäufers hat der Käufer sämtliches mangelhaftes oder nicht den Spezifikationen entsprechendes Material nach Prüfung durch den Verkäufer oder nach Wahl des Verkäufers nach Prüfung durch einen Vertreter des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden. Das zurückgesandte Material muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es der Käufer erhalten hat. Fehlerhaftes oder nicht spezifikationsgerechtes Material, das zurückgegeben wird, wird vom Verkäufer ohne zusätzliche Kosten oder anstelle eines solchen Ersatzes oder einer solchen Reparatur ersetzt oder repariert. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen den für dieses Material geltenden Kaufpreis zurückerstatten. Der Verkäufer erklärt sich bereit, die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen, die nicht höher sind als die Kosten, die am ursprünglichen Bestimmungsort für fehlerhaftes oder nicht den Spezifikationen entsprechendes Material anfallen würden. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, wenn sich das zurückgesandte Material als fehlerfrei erweist und den Spezifikationen entspricht. Material, das nachweislich frei von Mängeln ist und den Spezifikationen entspricht, wird vom Verkäufer für Versandanweisungen aufbewahrt. Der Käufer hat diese Anweisungen auf Anfrage unverzüglich zu erteilen. DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS BESCHRÄNKT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DEN ERSATZ ODER DIE REPARATUR ODER, NACH WAHL DES VERKÄUFERS, AUF DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES FÜR MANGELHAFTES MATERIAL ODER MATERIAL, DAS NICHT DEN SPEZIFIKATIONEN ENTSPRICHT. DER VERKÄUFER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FÜR VERLUSTE ODER AUSGABEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DER VERWENDUNG DES MATERIALS ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG. LAGERUNG, ARBEIT, HANDHABUNG UND SERVICEKOSTEN, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH VOM VERKÄUFER GENEHMIGT WURDEN. DIESE GARANTIE ERLIEGT UND SCHLIEßT ALLE ANDEREN GARANTIEN AUS (mit Ausnahme der vom LIEFERANTEN erbrachten Garantien, die direkt zu Gunsten des KÄUFERS gelten). GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND. VON RECHTS WEGEN ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
10. Reklamationen - Ungeachtet anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt nach Wahl des Verkäufers jede Reklamation wegen Verletzung der Gewährleistung, Lieferverzug oder anderweitig als vom Käufer nicht geltend gemacht, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Materials schriftlich beim Verkäufer eingereicht wird. Keine Inspektion oder Untersuchung von Ansprüchen durch den Verkäufer, auch wenn sie nach der oben genannten Frist erfolgt, gilt als Verzicht auf diese Bestimmung. Der Spediteur ist für Waren verantwortlich, die während des Transports verloren gehen oder beschädigt werden, und der Käufer muss den Spediteur unverzüglich schriftlich über einen solchen Verlust oder eine solche Beschädigung informieren.
11. Steuern - Alle Steuern jeglicher Art, die jetzt oder in Zukunft von einer Bundes-, Staats-, Gemeinde- oder anderen Regierungsbehörde auferlegt werden, die zu irgendeinem Zeitpunkt gegen diese Transaktion erhoben werden können, gehen zu Lasten des Käufers.
12. Materialquelle - Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Verkäufer das Recht, das bestellte Material nach eigenem Ermessen aus jeder beliebigen Quelle zu beziehen.
13. Patente - Wenn der Verkäufer Material verkauft, das den Spezifikationen oder Anforderungen des Käufers entspricht und nicht Teil des Standardprogramms des Verkäufers ist, das dieser im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit dem Handel anbietet. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer gegen alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren sowie gegen alle Schäden, Ansprüche und Forderungen wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung eines US-amerikanischen oder ausländischen Patents zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten und sich gegen alle Verfahren oder Klagen zu verteidigen, die gegen den Verkäufer wegen einer angeblichen Verletzung aufgrund des Verkaufs eines solchen Materials erhoben werden.
14. Verzichtserklärungen - Verzichtserklärungen des Verkäufers in Bezug auf Verstöße gegen Bestimmungen dieses Vertrages gelten nicht als Verzichtserklärung in Bezug auf andere Verstöße gegen diese Bestimmungen; das Versäumnis des Verkäufers, gegen Bestimmungen in Mitteilungen des Käufers Einspruch zu erheben, gilt nicht als Annahme dieser Bestimmungen oder als Verzicht auf die Bestimmungen dieses Vertrages.
15. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Vorschriften - Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages hat der Verkäufer alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Executive Order 11246 (Equal Employment Opportunity); Executive Order 11620 (Minority Business Enterprises), Vocational Rehabilitation Act of 1973 und Executive Order 11758 (Employment of Handicapped Persons), Veterans Employment and Readjustment Act of 1972 und Executive Order 11701 (Disabled Veterans and Vietnam Veterans); Executive Order 11141 (Age Discrimination in Employment); und Fair Labor Standards Act of 1938.
16. Zeitpunkt der Rechnungsstellung an den Käufer - Der Verkäufer stellt dem Käufer die Rechnung bei Versand von seinem Lieferanten oder seiner Einrichtung aus, sofern auf der Vorderseite dieses Dokuments nichts anderes angegeben ist.
17. Lagerung von Material für den Käufer - Werden die unter dieses Dokument fallenden Waren auf Wunsch des Käufers länger als 21 Tage, nachdem sie für den Versand zur Verfügung stehen, im Werk des Verkäufers oder bei einem Dienstleister aufbewahrt, so hat der Käufer die Rechnung des Verkäufers zu akzeptieren und gemäß den hier festgelegten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
18. Materialreservierung - Der Verkäufer reserviert Material nur für 30 Tage nach Erhalt einer ausgeführten Bestellung, eines Angebots oder einer für den Verkäufer akzeptablen Auftragsbestätigung. Nach Ablauf dieser Frist können Materialverfügbarkeit, Preis und Versanddatum nach Ermessen des Verkäufers angepasst werden.
19. Haftungsbeschränkung - UNGEACHTET DES GEGENTEILS IST DER VERKÄUFER NICHT HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN, UND DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, DIE ZU JEDER ZEIT AUS DEM VERKAUF ODER DER NUTZUNG DER WAREN ENTSTEHT, DARF DEN KAUFPREIS FÜR DIE WAREN NICHT ÜBERSTEIGEN. DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG AUF KONTAKT, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN THEORIE BERUHT.